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Auswertungsergebnisse der BDEX-Umfrage zur Exportfinanzierung
In den letzten zwei Jahren hat die Nachfrage nach Exportfinanzierungsmöglichkeiten und hier konkret nach Exportkreditversicherungen krisenbedingt stark zugenommen. In der Krise hatte sich beispielsweise die Verfügbarkeit von Exportkreditversicherungen innerhalb der EU als große Herausforderung dargestellt. Einerseits definierte das europäische Regelwerk alle Risiken in der EU als sogenannte „marktfähige Risiken“, andererseits mussten viele Exporteure feststellen, dass gerade der private Markt jedoch nicht ausreichende Deckungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Das für diesen Fall vorgesehene Zusammenwirken von privater und staatlicher Exportkreditversicherung wiederum stellte sich nicht als so reibungslos dar, wie es wünschenswert gewesen wäre.
Nun stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Inwieweit hat sich der private Versicherungsmarkt wieder erholt? Wie kann ein besseres Zusammenwirken von privater und staatlicher Exportkreditversicherung gewährleistet werden? Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an einer neuen Kommissionsmitteilung zum Kurzfristgeschäft, denn die aktuelle Kommissionsmitteilung läuft Ende 2012 aus. Dank den Ergebnissen der Exportfinanzierungsumfrage können wir ein differenziertes Bild der Engpässe und des notwendigen Handlungsbedarfs aufzeigen.
Ein weiteres aktuelles Thema, für das zurzeit die Weichen gestellt werden, ist Basel III. Am 12. September 2010 haben die Notenbanken und Aufsichtsbehörden von 27 Staaten im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht neue Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankeninstitute beschlossen. Die neuen Eigenkapitalregeln, auch Basel III genannt, sollen dazu führen, dass sich Banken im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Dies wird jedoch auch direkte Auswirkungen auf die Zurverfügungstellung der Exportfinanzierungsinstrumente haben. Für uns stellte sich die Frage, inwieweit sich die deutschen Handelsunternehmen schon mit dieser Herausforderung auseinandergesetzt haben. Die Umfrage hat hier eindeutig gezeigt, dass noch großer Nachholbedarf besteht.
Für die zahlreichen Rückmeldungen zu unserer Umfrage möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Uns ist klar, dass eine Umfrage dieses Umfanges mit einem hohen Zeitaufwand Ihrerseits verbunden ist, aber wir sind überzeugt, dass sich diese Investition absolut auszahlen wird, denn nur so können wir als Verband Ihre Interessen auch glaubwürdig vertreten.
Nun möchten wir Ihnen aber auch die Einzelheiten der Umfrage vorstellen.
Insgesamt haben sich an der Umfrage mehr als 70 Unternehmen beteiligt. Bei Dreiviertel der befragten Unternehmen handelte es sich um kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 250 Millionen Euro. Ein Drittel der Befragten hat angegeben, sogar weniger als 50 Beschäftigte zu haben. Die hohe Exportorientierung der Mitglieder spiegelte sich in erster Linie im Exportanteil am Umsatz wieder. Bei mehr als einem Drittel betrug dieser Anteil zwischen 75 und 100 Prozent. Die hohe Bedeutung der Exportkreditversicherung wurde ebenfalls ein weiteres Mal offensichtlich. So gab es nur ein Unternehmen, dessen Exportanteil in Entwicklungsländer über 75 Prozent beträgt und das keine Exportkreditversicherung nutzt. Insgesamt nutzen fast 80 Prozent aller Befragten eine Exportkreditversicherung. 62 Prozent der Befragten sagten sogar, dass für die Abwicklung eines Auftrages die staatliche Einbindung absolut notwendig gewesen wäre.
Dabei belegen die Ergebnisse der Umfrage aber auch eindeutig, dass sich das Subsidiaritätsprinzip hinsichtlich privater und staatlicher Exportkreditversicherung bewährt hat. Denn 53 Prozent der Befragten nutzen beide Formen der Exportkreditversicherung. 74 Prozent nutzen entweder nur die private Exportkreditversicherung oder beide Versicherungsarten.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, welche Exportfinanzierungsinstrumente neben der Exportkreditversicherung genutzt werden. 62 Prozent der Befragten nutzen die Vorauskasse, 67 Prozent die Akkreditivabwicklung, 59 Prozent den klassischen Lieferantenkredit, 16 Prozent den kurzfristigen Bestellerkredit und 20 Prozent den mittel-/langfristigen Bestellerkredit. Dabei ist mit 67 Prozent beim Lieferantenkredit die staatliche Deckung am weitesten verbreitet. Demgegenüber ist der Anteil derer, die das Instrument der Forfaitierung bzw. des Factoring nutzen, mit 32 Prozent vergleichsweise gering.
Was das Thema „marktfähige Risiken“ anbelangt, so scheint hier im Vergleich zur Krise eine deutliche Entspannung eingetreten zu sein, auch wenn noch nicht für alle EU-Länder und erst recht nicht für alle BRIC-Staaten, ein ausreichendes Deckungsangebot zur Verfügung steht. So teilt uns jedes vierte Unternehmen mit, dass die Verfügbarkeit von privaten Exportkreditversicherungen im Vergleich zur Vorkrisensituation (Jahr 2008) schlechter sei. 7 Prozent sagten aber auch, dass die Situation sich verbessert habe. Als problematisch innerhalb der EU werden folgende Länder angesehen: Litauen, Griechenland, Ungarn, Rumänien und Island. Außerhalb der EU verschlechtert sich die Verfügbarkeit von privaten Deckungen nochmal deutlich. Als schwierigstes Land wird hier Russland angesehen. Insgesamt sagen 53 Prozent der Befragten, Schwierigkeiten zu haben, in Ländern außerhalb der OECD eine Exportkreditversicherung zu erhalten. Im Vergleich zur Vorkrisensituation hat sich aber nicht nur die Verfügbarkeit von privaten Exportkreditversicherungen verändert, sondern auch die Konditionen. 28 Prozent der Befragten erklären, dass die Preise für private Exportkreditversicherungen gestiegen sind. Auch berichtet 14 Prozent von einem Anstieg des Selbstbehalts. Dabei scheint sich der Selbstbehalt weniger stark verändert zu haben als die Preise, denn 35 Prozent sagen, dass der Selbstbehalt gleich geblieben sei, während nur 22 Prozent angeben, dass die Preise gleich geblieben sein.
Zu Beginn der Krise mussten viele Exporteure feststellen, dass der Staat nur sehr langsam einspringen konnte, als von privater Seite kein ausreichender Deckungsschutz mehr zur Verfügung gestellt wurde. Aufgrund des regulatorischen Rahmenwerkes hat es über ein halbes Jahr gedauert, bis die staatliche Exportkreditversicherung ihren subsidiären Aufgaben gerecht werden konnte. Dies unterstreichen auch die befragten Unternehmen. Die Hälfte attestiert, dass das Einholen von Vergleichsangeboten zum privaten Deckungsangebot in der Krise nicht praktikabel war. Von einer zukünftigen Lösung in diesem Bereich erwarten die Unternehmen daher eine schnellere Reaktion und eine weniger bürokratische Umsetzung sowie eine stärkere Risikoübernahme durch die privaten Versicherer.
Als letzten Punkt möchten wir nochmal auf das Thema Basel III eingehen.
Wie oben schon dargestellt wurde, handelt es sich hierbei um Rahmenbedingungen, die die Eigenkapitalanforderungen für Banken deutlich erhöhen werden. Der Bundesverband Deutscher Banken geht davon aus, dass Banken versuchen werden, Risikoaktive zu senken und dass der Wettbewerb um Unternehmen mit einer guten Bonität zunehmen wird. Dies wird dazu führen, dass von den Unternehmen zukünftig erhöhte Sicherheiten sowie eine erhöhte Eigenkapitalausstattung gefordert werden. Die Schere zwischen Unternehmen mit einer guten Bonität und denen mit einer schlechten Bonität wird hinsichtlich des Zugangs zu Finanzierungsmitteln weiter auseinandergehen. So wird erwartet, dass die Kosten bei der Verschlechterung des Unternehmensratings um eine Klasse um ca. 20 Prozent steigen werden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Kreditprüfung weiter intensiviert wird und die Erfordernisse hinsichtlich einer intensiven und zielgenauen Finanzkommunikation ebenfalls zunehmen werden. Der Bankenverband geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass die Alternativen zum Bankkredit an Bedeutung gewinnen werden. Hierzu zählt beispielsweise die Eigenkapitalfinanzierung, Kapitalmarktfinanzierung, langfristig refinanziertes Förderkreditgeschäft sowie Leasing und Factoring.
Die Ergebnisse der Umfrage belegen, dass von Unternehmensseite diesem Thema noch keine ausreichende Beachtung geschenkt wurde. So geben 77 Prozent der Befragten an, nur etwas bis schlecht informiert zu sein. Nur jeder Dritte Unternehmer hat bisher mit seiner Hausbank über die Auswirkungen von Basel III gesprochen. Die Mehrheit der Unternehmen geht nach persönlicher Einschätzung und nach Einschätzung der Bank davon aus, dass einerseits die Kosten der Kreditvergabe steigen, andererseits die Verfügbarkeit von Krediten mit einer staatlichen Exportkreditgarantie sinken wird. Vor diesem Hintergrund möchten wir alle Unternehmen ermuntern, sich zu den Auswirkungen von Basel III mit Ihrer Hausbank zu beraten.
Gratulation an das Handelshaus Ter Hell für den zweiten Preis der Deutschen Außenwirtschaft
Vor rund 600 Teilnehmern des 9. Außenwirtschaftstags wurden im Rahmen eines Festaktes im Bremer Rathaus drei Unternehmen für erfolgreiche Auslandsaktivitäten geehrt. Der seit 2005 von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft verliehene Außenwirtschaftspreis wird bundesweit ausgeschrieben, um vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zu einem erweiterten Engagement auf den Auslandsmärkten zu motivieren. Der erste Preis ging in diesem Jahr an Kiess Innenausbau – eine Marke des seit drei Generationen bestehenden Handwerksunternehmens Alfred Kiess GmbH aus Stuttgart. Die VHE-Mitgliedsfirma Ter Hell & Co., als Träger des zweiten, Platzes handelt mit Spezialchemikalien. Das Unternehmen mit seinen 110 Mitarbeitern liefert in die ganze Welt: Das Hamburger Familienunternehmen exportiert in nicht weniger als 75 Länder. Wir gratulieren dem Unternehmen zu dem Preis und wünschen weiterhin viel Erfolg.
Grünbuch der EU-Kommission zu Dual-Use-Gütern
Die EU-Kommission hat am 30.06.2011 ein Grünbuch über die mögliche Reform der EU-Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorgelegt. Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter in Europa zukünftig sowohl stärker harmonisiert als auch vereinfacht werden. Das künftige EU-Exportkontrollrecht soll insbesondere die folgenden Elemente enthalten: Gemeinsame Risikobewertung durch die nationalen Ausfuhrkontrollbehörden. Stärkung und Systematisierung des Informationsaustausches über verdächtige Transaktionen sowie über Genehmigungserteilungen. Ersetzung nationaler Allgemeingenehmigungen durch Allgemeingenehmigungen der EU. Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes für zusätzliches Genehmigungsverlangen der Mitgliedstaaten (sog. „Catch-all“-Kontrollen).
Erleichterungen für genehmigungspflichtige Verbringungen innerhalb der EU. EU-weite Koordinierung der Umsetzung und besserer Informationszugang für Zollbehörden. Die Diskussion im BGA-Außenwirtschaftsausschuss ergab, dass es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die Kommission sich mit dem Thema der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auch in Bezug auf die Exportkontrolle beschäftigt und erkennt, dass in diesem Bereich Probleme existieren. Ausschließlich positiv ist auch, dass die Kommission den Abbau von Beschränkungen für die Verbringung von Dual-Use Gütern innerhalb der EU anvisiert. Allerdings sollten viele der von der Kommission getroffenen Feststellungen auch mit besonderer Skepsis betrachtet werden, da die Kommission das Grünbuch ohne Einbeziehung der Mitgliedstaaten entworfen hat. Diese Skepsis wird auch durch den Umstand verstärkt. dass für die von der Kommission aufgestellten Behauptungen weder Studien noch Analyse oder Erhebungen angeführt werden. Insgesamt als höchst problematisch ist das Bestreben anzusehen, die Exportkontrolle für Dual-Use Güter zu harmonisieren, da die Basis für eine Harmonisierung im Bereich der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern weitestgehend fehlt: Mangels einer gemeinsamen EU-Sicherheitspolitik ist keine gemeinsame Risikobewertung möglich. Aufgrund der Diskrepanz bei den sicherheitspolitischen Ansätzen der EU-Mitgliedstaaten fehlt somit insgesamt der politische Unterbau für eine Harmonisierung. Zudem lassen unterschiedliche administrative Kapazitäten der Mitgliedstaaten befürchten, dass einige Sachverhalte nicht mehr ordentlich gehandhabt werden können und dies so zu einer Verschlechterung des Status quo führt. Gegen eine Harmonisierung spricht insbesondere auch noch, dass in den Mitgliedstaaten nicht gewährleistet werden kann, dass durch die jeweilige Administration die Bedeutung der unterschiedlichen Wirtschaftszweige für verschiedene Länder ausreichend berücksichtigt wird (z.B. Maschinenbau für Deutschland). Aufgrund der fehlenden Realisierbarkeit einer gemeinsamen Risikobewertung sind daher in der Konsequenz EU-Allgemeingenehmigungen abzulehnen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass kein Konsens zu EU-Allgemeingenehmigungen möglich war: Solange keine gemeinsame Sicherheitspolitik wird man sich nicht darauf einigen können, ob eine Ware allgemeingenehmigungsfähig ist und umgekehrt. Außerdem erscheint der von der Kommission vorgesehene systematische Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten unrealistisch, da es sich dabei in vielen Fällen um Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen handeln dürfte.
Die Gedankenspiele der Kommission zur Einbeziehung des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) zur Durchsetzung der Exportkontrolle sind ebenfalls abzulehnen. Zum einen ist die Umsetzung des Konzepts im Bereich Zoll noch nicht befriedigend abgeschlossen, zum anderen bräuchte die BAFA nach eigenem Bekunden zur Sicherstellung des „zuverlässigen Ausführers im Sinne der Exportkontrolle“ die doppelten Kapazitäten. Die Konsultation mit insgesamt über 50 Fragen läuft noch bis zum bis zum 31.10.2011. Die Kommission plant zum Januar 2012 einen Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zu veröffentlichen und zum September 2012 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen förmlichen Bericht zu übermitteln. Bis zum Ende der Legislaturperiode Mitte 2014 will die Kommission dann konkrete Vorschläge zur Änderung der Dual-Use-Verordnung vorlegen.
Gemeinsame VHE/BDEx Mitgliederversammlung in 2012
Auch im kommenden Jahr wird der Verein Hamburger Exporteure e.V. seine Mitgliederversammlung wieder gemeinsam mit dem Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. in Hamburg ausrichten. Diese wird am Donnerstag, den 16. Februar 2012 stattfinden. Einzelheiten hierzu werden zeitnäher folgen. Bitte merken Sie sich diesen Termin freundlicherweise bereits jetzt vor.
Zollwertrechtliche Behandlung von Gebühren bei summarischen Eingangsmeldungen
Für Waren, die in das Zollgebiet der EU verbracht werden sollen, müssen den Zollbehörden seit dem 1. Juli 2009 Vorab-Informationen in Form einer summarischen Eingangsmeldung übermittelt werden. Für die Abgabe dieser summarischen Eingangsanmeldung haben Spediteure/Frachtunternehmen Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben. Auf deutsche Initiative hat der Zollkodex-Ausschuss der EU auf seiner letzten Sitzung am 30. September 2011 nun entschieden, dass Kosten im Zusammenhang mit diesen Eingangsanmeldungen nicht als Beförderungskosten (und/oder Versicherungskosten) in ihrer normalen Bedeutung angesehen werden können, da sie eine Verpflichtung des Spediteurs darstellen, den EU-Zollbehörden Daten für die Risikoanalyse bereitzustellen. Sie sind auch keine Nebenkosten im Zusammenhang mit den Lade- und Behandlungskosten. Damit zählen Abgaben und Gebühren, die mit der summarischen Vorabeingangsanmeldung im Zusammenhang stehen, nicht zum Zollwert. Wenn jedoch solche Gebühren in die Beförderungskosten eingerechnet sind, deren Höhe aber nicht gesondert angegeben oder aufgeführt wurde, können sie nur als Teil der Beförderungskosten angesehen werden. Weitere Informationen können einem Vermerk der Europäischen Kommission vom 1. Juli 2011 für die Mitglieder des Ausschusses für den Zollkodex entnommen werden, den wir auf Anforderung gerne zusenden.


